Auf einen Blick
Denkmalschutz
Im Sinne des Baustils Ihres Objektes finden wir gemeinsam mit Ihnen und dem Denkmalamt die passende Lösung.
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Sparen Sie 20%
Lohnkosten absetzen
Wenn Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1200 Euro. Wenn Sie also beispielsweise Ihre 140 m² Wohnung streichen lassen (Lohnkosten 600 €), vermindert sich der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer um 120 €.
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